Architektenrecht

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Architektenrecht (Beratungsschwerpunkt)

 

Im Bereich des Architektenrechts können Ihnen folgende Leistungen angeboten werden:

 

  • Abwehr von Mängelbehauptungen von Bauherrn in Zusammenarbeit mit der Berufshaftpflichtversicherung
  • Klärung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Honorarabrechnungen
  • Durchsetzung von Honorarforderungen
  • Begleitung bei schwierigen Situationen im Auftragsverhältnis mit Bauherrn
  • Vollstreckung von titulierten Honorarforderungen
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Architektenverträgen
  • Entwurf eines Architektenvertrages
  • Prüfung von Vertragsentwürfen, die von der Bauherrenseite gestellt wurden
  • Klärung und Abgrenzung von Vertragspflichten im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag