Wohnungseigentumsrecht

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Wohnungseigentumsrecht

 

 

 

In diesem Bereich kann die Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen anbieten:

 

 

 

  • Beratung im Zusammenhang mit Beschlussfassungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Prüfung von Teilungserklärungen
  • Prüfungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen, insbesondere im Bereich gewerblicher Nutzungen
  • Abgrenzung von Mängelansprüchen des Eigentümers zu Ansprüchen der Gemeinschaft
  • Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien, bei dem es sich um Wohnungseigentum handelt
  • Beratung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Verwalter und Sondereigentümer
  • Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber der Eigentümergemeinschaft, dem Verwalter